Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Mit Unterzeichnung bzw. fristgerechter Zahlung tritt der Vertrag in Kraft und der Termin gilt als verbindlich gebucht.

2. Zahlungsbedingungen

2.1 Am Tage der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages ist der Auftraggeber grundsätzlich zu einer Anzahlung in Höhe von 50 % (in Worten fünfzig v. H.), mindestens jedoch 250 € verpflichtet. Die Restzahlung erfolgt 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin. Verbindlich sind die Angaben in der Auftragsbestätigung.

2.2 Falls die Unterzeichnung des Vertrages nicht während eines persönlichen Treffens stattfindet, erhält der Auftraggeber die Auftragsbestätigung. In diesem Fall tritt ein Vertrag für beide Parteien erst dann in Kraft, wenn der Fotograf den Geldeingang der Anzahlung auf seinem Konto verzeichnet.

2.3 Im Falle der Nichtzahlung des Restbetrages behält sich der Fotograf das Recht vor, die Leistungen des vorliegenden Vertrages nicht zu erfüllen, insbesondere Dateien und Fotografien nicht zu überlassen und weitere Arbeiten nicht zu beginnen, bis der vollständige Betrag vom Auftraggeber beglichen ist.

2.4 Mündliche Vereinbarungen müssen zu ihrer Gültigkeit schriftlich bestätigt werden.

3. Rechte und Pflichten der Parteien

3.1 Grundsätzlich erbringt der Fotograf die Dienstleistung persönlich.

3.2 Der Auftraggeber hat dem Fotografen entsprechenden Zutritt sowie die Möglichkeit zur Durchführung seiner Verpflichtungen zu gewährleisten ohne Intervention irgendwelcher Hindernisse seitens der auf der Hochzeit anwesenden Gäste oder anderer Personen, die auf die eine oder andere Art im Service auf der Hochzeit des Auftraggebers tätig sind.

3.3 Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag durch den Auftraggeber aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wird die erhaltene Anzahlung nicht zurückerstattet.

3.4 Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag durch den Fotografen weniger als 30 (in Worten: dreißig) Tage vor der Hochzeit aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, werden erhaltene Zahlungen vollständig zurückerstattet.

3.5 Ist es dem Fotografen nicht möglich, den Leistungsumfang des vorliegenden Vertrages zu erfüllen, hat der Fotograf das Recht, sich durch einen anderen Fotografen, vertreten zu lassen. Der Auftraggeber wird darüber informiert. Der Fotograf trägt dafür Sorge, dass der ihn vertretende Fotograf eine kompetente Fachkraft ist. In dem Fall, dass der Auftraggeber mit dem Ersatz des Fotografen nicht einverstanden ist, tritt Punkt 3.4 dieses Vertrages in Kraft.

3.6 Eine Verlegung des Hochzeitstermins durch den Auftraggeber gleicht einem Rücktritt des Auftraggebers im Sinne Punkt 3.3 dieses Vertrages. Das gilt jedoch nur für den Fall, dass der Fotograf den neuen Hochzeitstermin nicht wahrnehmen kann.

3.7 Bei Eintreten von Umständen höherer Gewalt, insbesondere schwere Krankheit, Tod, Naturkatastrophen, Krieg und militärischen Handlungen jeglicher Art, Streik, Beschlüsse staatlicher Macht- und Verwaltungsorgane, die die Ausführung dieses Vertrages unmöglich machen, verpflichtet sich der Fotograf zur Erstattung jeglicher Zahlungen in voller Höhe.

4. Nutzungs- und Urheberrecht

4.1 Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrages gefertigten Werke zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.

4.2 Mit vollständiger, fristgerechter Zahlung erhält der Auftraggeber private Nutzungsrechte an allen im Rahmen des Auftrages gefertigten Werke (Fotos, ggf. Video- und Audiosequenzen).

4.3 Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen und der Anwesenheitsdauer am Tag der Hochzeit. Die Auswahl trifft der Fotograf. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichungen müssen im Auftrag fixiert sein. Die längerfristige Speicherung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Speicherung erfolgt demnach ohne Gewähr.

4.4 Dem Fotografen wird das Recht eingeräumt, Fotos als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen. Er darf die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, Ausstellungen, Veröffentlichungen in der Fachpresse, Fotowettbewerbe oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber kann in begründeten Fällen bei einzelnen Motiven einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen ausdrücklich widersprechen.

4.5 Der Auftraggeber spricht den Fotografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Im Zweifel werden vom Fotografen entsprechende Fotoerlaubnisse (Property-Release) eingeholt. Eventuelle Kosten trägt der Auftraggeber.

5. Verschiedenes

5.1 Jede Vertragspartei erhält ein Exemplar dieses Vertrages, sofern ein Vertrag geschlossen wurde. Ansonsten gilt die Auftragsbestätigung.

5.2 Nach der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages verlieren alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen oder Absprachen ihre Gültigkeit.

6. Personenbezogene Daten

6.1. Mit der Beauftragung erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer das Recht, personenbezogene Daten für die Erfüllung dieses Auftrages zu speichern und zu verarbeiten. Insbesondere darf der Auftraggeber per Telefon/SMS/WhatsApp kontaktiert werden. Diese Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.